Meldungen für Giftnotrufzentrale
Wussten Sie, dass jährlich eine halbe Million Anrufe bei den nationalen Giftnotrufzentralen getätigt werden? In etwa der Hälfte dieser Fälle beziehen sie sich auf die versehentliche Exposition von gefährlichen Gemischen bei Kindern. Das liegt daran, dass gefährliche Gemische in unserem täglichen Leben weit verbreitet sind von Waschmitteln bis hin zu Haushaltsreinigern.
Die EU-Verordnung Nr. 2017/542 der EU-Kommission zur ändert die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP). Sie fordert eine EU-weite Regelung zur Harmonisierung der Informationen über gesundheitliche Notversorgung, die den nationalen Giftnotrufzentralen in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Verfügung gestellt werden. Für alle Gemische, die eingestuft sind mit Effekten auf die menschliche Gesundheit und für physikalische Wirkungen eingestuft sind, muss über das ECHA-Submission Portal eine Meldung im PCN-Format (Poison Centre Notification) eingereicht werden.
Bin ich betroffen?
Wenn Sie in eine der folgenden Kategorien fallen, sind Sie verpflichtet, eine Meldung einzureichen:
- Importeure von gefährlichen Gemischen in die EU
- Nachgeschaltete Anwender (Formulierer, Umverpacker, Wiederbefüller, Lohnhersteller)
- Distributor*
*Wenn das Gemisch in anderen Staaten verteilt wird, als in der ursprünglichen PCN-Meldung enthalten
Was muss gemeldet werden?
Gemische, die die folgenden Kriterien erfüllen, müssen gemeldet werden:
- klassifiziert hinsichtlich Effekten auf menschliche Gesundheit und/oder physikalischen Wirkungen
- auf dem EWR-Markt in Verkehr gebracht, d.h. in der EU, Norwegen, Island und Liechtenstein
Ausnahmen: Gemische, die für Forschungsund Entwicklungszwecke verwendet werden, und Gemische, die nur als Druckgase oder Sprengstoffe eingestuft sind.
Welche Daten werden benötigt?
Die folgenden Informationen sind in einer PCN-Benachrichtigung erforderlich:
- Kontaktdaten des Importeurs oder nachgeschalteten Anwenders, der die Anmeldung einreicht
- Handelsname des Gemischs
- Verpackungsart und -größe des Gemisches
- Informationen zur Gefährdung
- Toxikologische Informationen
- Physikalisch-chemische Eigenschaften des Gemisches (Farbe, pH-Wert, Zustand)
Das PCN-Format bringt neue Datenelemente mit sich. Nämlich
- Vollständige chemische Zusammensetzung
- Eindeutiger Formel-Identifikator (Unique formula identifier UFI), der in der Etikettierung Ihres Produkts berücksichtigt werden muss
- Europäisches Kategorisierungssystem (EuPCS), das Ihrem Produkt zugeordnet werden muss
Wann muss ich Daten einreichen?
- 1. Januar 2021 für Gemische, die für den privaten und gewerblichen Gebrauch bestimmt sind
- 1. Januar 2024 bei ausschliesslich industrieller Verwendung
- Wenn ein Gemisch mehrere Verwendungsarten hat oder in anderen Gemischen in der Lieferkette in anderen Arten verwendet wird, gilt jeweils die früheste Frist.