Chem-Academy CLP Artikel 45 Workshop - 2021
Wer nach Informationsveranstaltungen zu Vorschriften und Umgang mit Chemikalien in der Prozessindustrie sucht, wird schnell zum bekannten Angebot der Chem-Academy gelangen. Dazu gehört auch der CLP Artikel 45 Workshop, den opesus seit seinen Anfängen im Jahr 2018 mitgestaltet und der sich vor allem an Entscheider und Manager in der Produktsicherheit richtet. Auch 2021 haben wir uns gefreut, wieder viele bekannte Gesichter zu sehen.
Nachfolgend stellen wir die Highlights des Workshops vor, aber nicht, ohne uns für die zukünftigen Veranstaltungen sehr zu wünschen, Sie alle bald wieder vor Ort und persönlich treffen zu können.
Erfahrungen zu Gifnotrufmeldungen aus Sicht der Behörden
Herr. Dr. Stedtler von der Vergiftungs-Informations-Zentrale (VIZ) eröffnete den Workshop indem er an die Wichtigkeit der Verordnung erinnerte: In den letzten 15 Jahren ist die Zahl der Vergiftungsfälle gestiegen, wobei die meisten Anrufe von Eltern mit Kindern kommen. Um schnell und effektiv die beste Erste-Hilfe-Beratung leisten zu können, ist es entscheidend, die Produkte im Vergiftungsfall klar identifizieren zu können und genaue Informationen zur Zusammensetzung zur Hand zu haben. Die Bestimmung von Menge und Dosis der Exposition kann zu unterschiedlichen Folgehandlungen führen. Liegen keine genauen Informationen vor, geht die Giftnotrufzentrale vom schlimmsten Fall aus und empfiehlt dementsprechend eine Intervention, die wiederum zu einer Überbehandlung des Patienten führen kann.
Der nochfolgende Bericht von Frau Begemann vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) befasste sich mit der Umstellung von der Meldung über das BfR-Portal auf eine Meldung an das ECHA Submission Portal. Dieser Prozess ist nach Frau Begemanns Einschätzung von den Unternehmen sehr effizient vollzogen worden. Nur noch etwa 1% der Meldungen werden über das BfR-Portal eingereicht. Mehr als 80% der eingegangenen Meldungen werden über eine System-zu-System-Integration (S2S) an das ECHA Submission Portal übermittelt. Die Anzahl der Meldungen an die Gifnotrufzentrale, die mit dem PCN-Format beim BfR eingereicht wurden, übersteigt bereits die Anzahl der Meldungen, die über den Vorgänger, die nationale XProductNotification, eingereicht wurden.
Schweiz und UFI
Herr Dr. Kappes vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) referierte über die Anforderungen an die Meldung und UFI für die Schweiz. Da die Schweiz nicht Teil der EU ist, gilt für sie CLP Art. 45 nicht. Stattdessen hat die Schweiz ihr eigenes Chemikalienrecht, die ChemV (Chemikalienverordnung). Die Schweizer Gesetze orientieren sich aber in der Regel an den EU-Verordnungen wie REACH und CLP. So sind Hersteller und Importeure ebenfalls verpflichtet, Chemikalien für den Notfall zu melden. Zur einfachen Produktidentifizierung folgt die Schweiz dem CLP Art. 45 Anhang VIII und führt ab dem 1. Januar 2022 den UFI als verpflichtenden Teil der Meldung von gefährlichen Chemikaliengemischen ein. Beachten Sie dazu unseren kommenden Artikel über die UFI-Anforderung in der Schweiz! Eine Kurzfassung - einschließlich der zu beachtenden Fristen - ist bereits hier verfügbar.
Erfahrungen zur Implementierung von PCN aus Sicht der Anwender
Dr. Paven von Covestro legte den Teilnehmern des Workshops die Herausforderungen und Erfahrungen zu Einhaltung der Anforderungen von CLP Art. 45 dar. Es folgten weitere interessante Perspektiven aus der Industrie, wie die Beiträge von Herrn Gonzalez von der European Mortar Industry Organization (EMO) und Herrn Heuer von der Bundesstelle für Chemikalien. Herr Gonzales skizzierte die Herausforderungen zur Meldung an die Giftnotrufzentrale für die Mörtelindustrie. Diese gestaltet sich vor allem aufgrund der enormen Variabilität in der Zusammensetzung technisch identischer Mischungen als schwierig. Herr Heuer gab einen aufschlussreichen Überblick über die unterschiedlichen Meldepflichten diverser Akteure entlang der Lieferkette beim Inverkehrbringen von Gemischen. Nach seiner Einschätzung ist es nach wie vor eine Herausforderung für die Industrie, die Meldepflichten entlang der Lieferkette rechtssicher und effizient abzuwickeln.
Im Anschluss an diese Vorträge sprach Herr Bremer von der SI PRO GmbH über technische Anforderungen an das Format der Meldung an die Giftnotrufzentrale und die Integration in ein EHS-System.
Nach einer kurzen Pause, die viele Teilnehmer vermutlich mit einem Zwischenstopp an der heimischen Kaffeemaschine verbunden haben, folgten die Vorträge von Dr. Helmut Möbus (DAW SE) und Herrn Jörg Kowski (Klüber Lubrication München SE & Co. KG).
Dr. Möbus erläuterte anschaulich die Herausforderungen bei der Umsetzung von CLP Art. 45 aus Sicht eines europäischen Lackherstellers. Themen wie das umfangreiche Produktportfolio, die Lohnfertigung oder Point of Sales Rezepturen, etc. mussten bei der Implementierung der Software zur Meldung an die Giftnotrufzentrale und der entsprechenden Geschäftsprozesse berücksichtigt werden. Mit der Implementierung von opesus EPN und der System-zu-System Kommunikation mit ECHA gelang es DAW, eine 6-stellige Anzahl von Meldungen fristgerecht einzureichen. Fasst man die Zeit zusammen, welche für die Softwareimplementierung, die Etablierung neuer Geschäftsprozesse und die erforderlichen Datenpflege benötigt wurde, lag der Aufwand pro Meldung im Jahr 2020 bei etwa 1 Minute. Dr. Möbus erwartet, dass sich der künftige Aufwand pro Meldung im Jahr 2021 noch deutlich (um bis zu 30 Sekunden) verringern wird.
Im letzten Beitrag des Tages erläuterte Herr Kowski von Klüber Lubrication München SE & Co. KG die Herausforderungen bei der Umsetzung von CLP Art. 45 für nachgeschaltete Anwender. Auch stellte er dar, wie Klüber sein Projekt zur Meldung von Giftnotrufzentralen aufgesetzt hat. Die mehrfachen Änderungen des CLP Art. 45 Anhang VIII mussten kontinuierlich berücksichtigt und Klübers Softwarelösung (opesus EPN - PCN) entsprechend angepasst werden. Klüber gelang es so, die Art. 45 Compliance Anforderungen erfolgreich umzusetzen. Auch konnte Klüber mit Hilfe von opesus EPN die Qualität seiner Daten verbessern und eine 5-stellige Anzahl von Produktmeldungen über die System-zu-System Kommunikation einreichen. Herr Kowski beendete seinen Vortrag mit einem Ausblick auf zukünftige Compliance-Anforderungen und teilte Ideen, wie Produktsicherheit erfolgreich gestaltet werden kann.
Nach dem Vortrag von Herrn Klüber schloss Herr Nehls von der Chem-Academy das sehr informative und erfolgreiche Webinar. Wir sind auch dieses Mal wieder sehr gerne dabei gewesen und freuen uns, ein Teil dieser Reihe zu sein. Mit Ausblick auf die kommenden Veranstaltungen freuen wir uns auf lehrreiche Beiträge, den produktiven Austausch und natürlich, Sie wieder alle bald wieder persönlich begrüßen und treffen zu können.