Automatisieren Sie C&L Meldeprozess mit SAP®
Sie sind SAP-Kunde und möchten Meldungen an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L) gemäß CLP Artikel 40 effizient an die ECHA zu übermitteln?
opesus bietet eine umfassende Lösung, die den gesamten Prozess der C&L-Meldungen an die ECHA unterstützt
Mit der opesus Lösung können Sie:
- den C&L-Meldeprozess automatisieren und Dossiers direkt aus Ihrem SAP ERP-System einreichen
- Meldungen für gefährliche Stoffe, die direkt oder innerhalb gefährlicher Gemische in Verkehr gebracht werden, problemlos auslösen und einreichen
- Validierungsregeln ausführen, um sicherzustellen, dass Ihre Daten mit den Anforderungen an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverfahren compliant sind
C&L Inventory - Anforderungen
📜 Rechtliche Grundlage
Gemäß Artikel 40 der CLP-Verordnung sind Hersteller und Importeure verpflichtet, der ECHA Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von gefährlichen Stoffen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, zu melden. Diese Meldungen fließen in das C&L-Verzeichnis ein, das nun Teil der öffentlichen Datenbank ECHA CHEM ist.
🗓️ Frist
Ein Monat nach Inverkehrbringen des Stoffes auf dem EU-Markt.
Alle neuen Bestimmungen aus der Verordnung (EU) 2024/2865, die für die Einstufung und Kennzeichnung (C&L) relevant sind, gelten jedoch ab dem 1. Juli 2026. Dazu gehören auch Änderungen an Artikel 42 bezüglich der öffentlichen Zugänglichkeit der Identität der Anmelder.
👥 Meldepflichtige
EU-Importeure und Hersteller, die gefährliche Stoffe oder Gemische auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Die Verantwortlichen müssen sicherstellen, dass ihre Angaben vollständig und wissenschaftlich fundiert sind.
📋 Ausnahmen
Eine Substanz benötigt keine separate C&L-Meldung, wenn:
- sie bereits gemäß REACH mit den entsprechenden Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen registriert wurde.
- sie in importierten Erzeugnissen enthalten ist, für die keine REACH-Registrierung erforderlich ist (gemäß REACH-Artikel 7).
📑 Anwendungsbereich
Meldungen an das C&L-Verzeichnis gelten für gefährliche Stoffe, die in der EU in Verkehr gebracht werden, sowie für alle Stoffe, die der REACH-Registierung unterliegen, unabhängig von ihrer Gefahreneinstufung.
Jede Meldung muss Folgendes enthalten:
- Identität und Kontaktdaten des Meldenden
- Identität des Stoffes
- Stoffzusammensetzung, Verunreinigungen und Zusatzstoffe
- Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung
- Konzentrationsgrenzwerte, M-Faktoren und ATE-Werte, sofern zutreffend
- Begründungen für etwaige Abweichungen von der Einstufung harmonisierter oder bestehender schwerwiegender Einträge
Die Meldenden sind außerdem verpflichtet, sicherzustellen, dass die Daten bei Änderungen innerhalb von sechs Monaten aktualisiert werden.
opesus-Lösung für das EU C&L Meldung
Schlüsselfunktionen
Management von Dossiers
- Erstellen von Dossiers und Validierung von Daten im erforderlichen IUCLID-basierten Einstufungs- und Kennzeichnungsformat
- Automatische Meldung von Dossiers über System-zu-System (S2S) Schnittstelle
- Überwachen Sie den Status Ihrer C&L Meldungen
- Verwaltung von C&L Referenz- und Einreichungsnummern innerhalb Ihres SAP-Systems
Vollständige Automatisierung
- Automatische Erstellung von Meldungen für Stoffe, die direkt oder als Teil von gefährlichen Gemischen in Verkehr gebracht werden
- Identifizieren Sie automatisch relevante Updates zu Ihren Meldungen
- Nutzen Sie integrierte Validierungsprüfungen, zur automatischen Genehmigung und Übermittlung Ihrer C&L Meldungen mittels S2S-Schnittstelle
Schützen Sie Ihr Unternehmen
- Kontrolle der Informationen über die meldende juristische Person Ihrer Produkte
- Keine Risiken durch eine Drittanbieter-Platform! Direkte Schnittstelle zum ECHA-Portal für Ihre Meldungen
- Effiziente Handhabung der Anforderungen für C&L: Von der Verwaltung von Verkaufsaufträgen bis zur Einreichung und Verwaltung von Meldungen
Unsere Kunden




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Technische Informationen
| Solutiontyp | SAP® ABAP |
| Funktioniert mit |
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