ChemAcademy – CLP Art. 45 und darüber hinaus

Compliance Regulations

Am 2. und 3. Mai 2022 fand der virtuelle Workshop “CLP Art. 45 and Beyond” der ChemAcademy unter der Leitung von Markus Pogrzeba und David Köhler von opesus statt. Am zweiten Tag war dann Sarah Hottenroth als Moderatorin und Mitgestalterin des interaktiven World Cafés mit dabei.

Tag 1: CLP Art. 45 Anhang VIII und Schweizer Produkmeldungen

Thematisch lag der Schwerpunkt des ersten Tages auf CLP Art. 45 Anhang VIII sowie den Meldepflichten in der Schweiz.

Über die Meldepflichten in der Schweiz sprach zunächst Dr. Dag Kappes vom Schweizer BAG. Aufbauend auf seinem Vortrag verglich dann David Köhler von opesus in seiner Präsentation die Anforderungen in der Schweiz mit denen der ECHA Poison Centres Notification. Zudem gab er Empfehlungen zur Harmonisierung von Meldungen.

Frau Dr. Carola Seidel von der Informationszentrale für Vergiftungen des Universitätskinikums Bonn erläuterte, wie wichtig die Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen Daten ist. emergency callSowohl die Identifikation von Produkten als auch die Historie von Änderungen müssen leicht zugänglich sein, um schnelle und zuverlässige Notfallhilfe leisten zu können. Frau Dr. Seidel nannte einige Beispiele für unzureichend gemeldete Produkte. Sie erklärte, dass sich Notfallhelfer in einigen Fällen beim Hersteller nach den Produktdetails erkundigen müssen. In einem Notfall in dem jede Sekunde zählt, ist dies ein nicht zu vernachlässigender Zeitaufwand. Qualitativ unzureichende Daten können daher ausgesprochen problematisch für das Wohlergehen eines Patienten sein.

Dr. Sebastian Pfeifer vom deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sprach ebenfalls mangelnde Qualität und mögliche Probleme bei der Datenpflege von PCN-Dossiers an. Als benannte Stelle in Deutschland ruft das BfR die Meldungen nach CLP Art. 45 Annex VIII von der ECHA ab und verteilt die Informationen an die nationalen Giftnotrufzentralen in Deutschland. Zusätzlich zu den Prüfungen der ECHA führt das BfR eine eigene Validierung der Daten durch. Auf diese Weise können die Behörden mögliche Probleme frühzeitig erkennen. Als Beispiel führte Hr. Dr. Pfeifer verschachtelte MiMs (Gemisch-in-Gemisch), die nicht korrekt in ihre einzelnen Bestandteile aufgelöst wurden oder Meldungen mit inkonsistenten Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen an.

Mit opesus EHS Product Notification profitieren unsere Kunden (und folglich die Giftnotrufzentralen) von umfangreichen Datenvalidierungen innerhalb von SAP. Die Meldung falscher oder fehlerhafter Daten in Dossiers wurde so von jeher von der opesus EPN verhindert. Mit dem opesus EPN Framework für Validierungsregeln können Kunden neben den Standardregeln (wie Business- und Qualityrules der ECHA) zusätzliche Prüfungen implementieren. Mit dem kommenden EPN-Release wird die Qualität von Dossiers erneut verbessert, da nun auch die IUCLID-Wertelisten der entsprechenden Meldeformate zur Validierung zur Verfügung stehen. Damit können die Daten von Benutzern noch effizienter korrigiert werden.

Herr Jörg Kowski von Klüber Lubrication München SE & Co. KG berichtete von seinen Erfahrungen bei der Meldung tausender Dossiers an die ECHA. Er wies darauf hin, wie wichtig es ist, eine Automatisierung und eine System-zu-System-Kommunikation zu nutzen, um das Arbeitsaufkommen effizient zu bewältigen. Herr Kowski erwähnte zudem, wie die integrierten Validierungen von opesus EPN helfen die Qualität der Dossiers bei Klüber erheblich zu verbessern.

Tag 2: Andere Produktmeldungen neben PCN

Am zweiten Tag wurden Meldepflichten für Produkte über die Poison Centres Notification hinaus thematisiert. Als Beispiele sind C&L-Meldungen oder internationale Verpflichtungen im Vereinigten Königreich, in der Türkei oder in Korea anzuführen.

Die Teilnehmer erfuhren mehr über die verschiedenen Anforderungen sowie Möglichkeiten zur Harmonisierung der Meldepflichten.

EPN - Unterstützung für Meldungen in das ECHA C&L Inventory

Kunden, die opesus EPN bereits zur Meldungen gemäß Art. 45 Annex VIII an die ECHA und für Meldungen an das Schweizer BAG einsetzen, können mit der kommenden Version 4.4 eine weitere Meldepflicht abdecken: Meldungen in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L) der ECHA. Durch die Prozessautomatisierung der EPN werden Kunden in der Lage sein, Daten für Stoffe, die im EWR in Verkehr gebracht werden, vollautomatisch in das C&L Inventar zu übermitteln (in einer zukünftigen Version geplant).

Während der interaktiven World-Café-Sitzung konnten die Teilnehmer das gesamte Wissen aus den vorangegangenen Präsentationen und Arbeitssitzungen nutzen, um Ideen für die erfolgreiche Umsetzung von Produktmeldestrategien zu entwickeln. Es wurde den Teilnehmern ermöglicht, sich in kleineren Gruppen auszutauschen und zu diskutieren. Nach der Sitzung konnten die verschiedenen Gruppen ihre Ergebnisse mit den anderen Teilnehmern teilen. Interessant war, dass alle Gruppen zu den gleichen Schlussfolgerungen kamen.

process automationUm eine erfolgreiche Strategie für Produktmeldungen umzusetzen, sollte man:

  • Sicherstellen, dass die Compliance-Anforderungen im Unternehmen verstanden und entsprechend priorisiert werden
  • die Kommunikation in der Lieferkette verbessern
  • den Meldeprozess automatisieren und harmonisieren.

Durch den Einsatz von intelligenten Tools wie der opesus EHS Product Notification ist es möglich, die Meldepflichten gemäß CLP Art. 45 (PCN & C&L) oder der Schweizer ChemV zu automatisieren. Dadurch werden Ressourcen wieder für andere Aufgaben verfügbar. 

Wenn sie Interesse an der opesus EHS Product Notification (EPN) haben, und erfahren wollen, wie sie ihre Meldeplichten abdecken können, kontaktieren sie uns gerne!