CLP-Änderung: Auswirkungen auf Meldungen ans C&L-Verzeichnis
Am 20. November 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/2865 veröffentlicht, die am 10. Dezember 2024 in Kraft trat. Sie ändert die (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) und führt neue Anforderungen für Meldungen an das C&L-Verzeichnis ein, die in Artikel 40 der CLP-Verordnung geregelt sind. Alle Bestimmungen, die sich aus der Überarbeitung von Artikel 40 ergeben, gelten ab dem 1. Juli 2026.
Die Änderungen zielen darauf ab, das C&L-Verzeichnis als Kommunikationsinstrument für Stoffgefahren zu verbessern und Diskrepanzen bei der Gefahrenklassifizierung zu beseitigen.
Wir beleuchten die wichtigsten Neuerungen rund um das C&L-Verzeichnis und erklären, welche Folgen diese für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender haben, die gefährliche Stoffe in Verkehr bringen.