Rückblick auf den ChemAcademy CLP Art. 45 Workshop
Anfang Mai führte die ChemAcademy erfolgreich einen Workshop zum CLP Art. 45 durch. Moderiert wurde er von Markus Pogrzeba und David Köhler von opesus.
Referenten von nationalen Behörden und Giftnotrufzentralen sowie aus Industrie und IT stellten sicher, dass das zweitägige Programm eine breite Palette von Themen abdecken konnte. Die Teilnehmer erhielten Empfehlungen und konnten ein tieferes Verständnis zu den regulatorischen Anforderungen und den Herausforderungen bei deren Umsetzung gewinnen.
Austausch von Wissen
Über die Möglichkeit Wissenswertes zum CLP Artikel 45 zu erfahren hinaus, fanden zwischen den Vorträgen working sessions und Diskussionsrunden statt. Diese ermöglichten viel Austausch zwischen den verschiedenen Interessengruppen. Da opesus bereits 2019 das Vergnügen hatte, diesen CLP Art. 45-Workshop moderieren zu können, und wir uns damals sehr über die rege Beteiligung – sowohl am Event selbst als auch an den angebotenen Diskussionen – gefreut hatten, hatten wir uns auch für diesen Workshop eine lebhafte Diskussion gewünscht. Wir sind froh, dass es trotz Web-Format so gut funktioniert hat und ein Diskurs stattfinden konnte. Wir waren schnell beeindruckt, wie gut es funktioniert und wie viel die Teilnehmer beigetragen haben.
Eine Herausforderung: Point of Sales Rezepturen
Besonders viel Aufmerksamkeit fanden die Änderungen, wie sie im zweiten Änderungsantrag zu Anhang VIII des CLP Artikel 45 vorgeschlagenen werden sowie eine Studie zur deren Machbarkeit. Aus Sicht der Industrie und der Händler stellt vor allem die Formulierung der Point of Sales (PoS) Rezeptur eine Herausforderung dar. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass UFIs von gefährlichen Pasten/Abtönfarben mit einer Konzentration von über 5% in die ergänzenden Informationen auf dem Etikett aufgenommen werden müssen. Diese Informationen müsste am PoS (Point of Sales) ausgedruckt werden. Ein diskutiertes Beispiel beschreibt ein Szenario, in dem an solch einer Sonderfarbe bis zu 5 UFIs aufgebracht werden müssten. Ein weiteres Beispiel: Die Aktualisierung der UFIs für Gemische, die bis zu 36 Pasten enthalten. Diese Problematiken sind noch nicht behoben und werden zwischen Behörden, Farbherstellern und Händlern weiterhin diskutiert werden müssen.
Vom Aufsetzen bis hin zur konkreten Umsetzung eines Projektes
Neben den neuesten behördlichen Informationen erfuhren die Teilnehmer wie sie ihr Projekt aufsetzen können und hörten weitere Details zur konkreten Umsetzung der Meldeanforderungen an Giftnotrufzentralen.
Um effektive Prozesse zur Meldung zu etablieren, müssen aber nicht nur technische Details wie die Generierung des PCN-Formats oder die Anbindung eines IT-Systems der Industrie an das ECHA-Einreichungsportal über eine S-2-S-Verbindung beachtet werden. Auf Seiten der Unternehmen sind auch der Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen (CBI) durch intelligente UFI-Zuweisung sowie die Randomisierung der vollständigen Zusammensetzungen von hoher Relevanz. Da Gemische vor dem Inverkehrbringen angemeldet werden müssen, erhält das supply chain management nach wie vor viel Aufmerksamkeit von Industrie und Händlern. Um Strafen zu vermeiden, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und die CBI zu schützen wird empfohlen, vertragliche Vereinbarungen mit Lieferanten und Kunden zu treffen.
Wir wollen uns bei allen für die Beiträge zum Workshop und den guten Austausch bedanken. Es war großartig zu sehen, wie gut die Zusammenarbeit auch in einer Webkonferenz gelingen kann.