CLP-Änderung: Auswirkungen auf Meldungen ans C&L-Verzeichnis
Am 20. November 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/2865 veröffentlicht, die am 10. Dezember 2024 in Kraft trat. Sie ändert die (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) und führt neue Anforderungen für Meldungen an das C&L-Verzeichnis ein, die in Artikel 40 der CLP-Verordnung geregelt sind.
Alle neuen Bestimmungen, die sich aus der Überarbeitung von Artikel 40 ergeben, gelten ab dem 1. Juli 2026. Dazu gehören auch Änderungen an Artikel 42 bezüglich der öffentlichen Zugänglichkeit der Identität von Anmeldern und der Vertraulickheitsbestimmungen.
