Sanktionen für fehlende oder fehlerhafte Meldungen an die SCIP-Datenbank

Seit mehr als zwei Jahren besteht für Unternehmen die gesetzliche Verpflichtung, Produktinformationen an die SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt, sobald der Anteil an besonders besorgniserregenden Stoffen (Substances of Very High Concern, SVHC) in ihren Produkten den Grenzwert von 0,1 Gewichtsprozent überschreitet.

Bisher gab es in Deutschland keine Sanktionen für Unternehmen, die SCIP-Meldungen versäumten oder fehlerhaft durchführten. Doch das änderte sich am 23.11.2023 mit der Verkündung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes im Bundesgesetzblatt. Die überarbeitete Version des § 16f Abs. 1 Nr. 1 des Chemikaliengesetzes legt nun ein gesetzliches Minimum fest, welche Daten "unverzüglich nach Inverkehrbringen des Erzeugnisses" an die ECHA zu übermitteln sind.

Auszug aus dem Chemikaliengesetz 8a.§16f*(1)(1)

„Wer als Lieferant eines Erzeugnisses im Sinne des Artikels 3 Nummer 33 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Erzeugnisse im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Verkehr bringt, hat die folgenden Informationen gemäß Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 unverzüglich nach dem Inverkehrbringen der Europäischen Chemikalienagentur für die Datenbank nach Artikel 9 Absatz 2 Satz 1 der Richtlinie 2008/98/EG zur Verfügung zu stellen:

  1. den Namen des Stoffes im Sinne von Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und, falls verfügbar, dessen EG-Nummer und CAS-Nummer,
  2. den Grund für die Aufnahme des Stoffes in die Liste nach Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006,
  3. den Konzentrationsbereich des Stoffes im Erzeugnis,
  4. die Material- oder Gemischkategorie,
  5. die Bezeichnung des Erzeugnisses, das den Stoff enthält, oder des komplexen Gegenstandes, in dem ein solches Erzeugnis eingearbeitet ist,
  6. den vom Mitteilungspflichtigen zugewiesenen Erzeugnisidentifikator,
  7. die Erzeugniskategorie,
  8. die Angabe der Komponenten im Falle eines komplexen Gegenstandes,
  9. die Angabe, ob die Herstellung oder Zusammensetzung des Erzeugnisses oder des komplexen Gegenstandes in der Europäischen Union erfolgt ist oder nicht,
  10. die Anweisung zur sicheren Verwendung des Erzeugnisses oder des komplexen Gegenstandes.“

Auswirkungen für Unternehmen in Deutschland

Unternehmen begehen gemäß dem novellierten Gesetz eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig es versäumen, die SCIP-Meldung nicht, nicht richtigt, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchzuführen. Als Konsequenz kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro pro Fall verhängt werden. Das überarbeitete Gesetz ist am 24.11.2023 in Kraft getreten.

Software-Lösung für Meldungen an SCIP-Datenbank mit opesus

Die SCIP-Software von opesus kann innerhalb weniger Wochen implementiert werden und ist sofort einsatzbereit, um automatisch SCIP-Meldungen durchzuführen.

Sie fragen sich, wie das möglich ist?

Der große Vorteil der Software besteht in der nahtlosen Integration in Ihr SAP-System. Dadurch können bereits vorhandene Informationen in SAP für die Erstellung der SCIP-Meldungen genutzt werden. Zum Beispiel enthält der Materialstamm die notwendigen Angaben zu den Zolltarifnummern oder Artikelnamen. Gleichzeitig ermöglichen die Stücklisten (BOMs) den strukturierten Aufbau der Produktzusammensetzung – angefangen bei den kleinsten Einzelteilen bis hin zu den meldepflichtigen Produkten. Sobald alle Informationen vorliegen, werden IUCLID-kompatible Dossiers erstellt und über System-zu-System an die SCIP-Datenbank gesendet.

Wie werden die Produkte für die eine SCIP-Meldung benötigt wird identifiziert?

opesus SCIP-Software bietet hierzudrei mögliche Wege an

  1. "Der Königsweg" mit SAP EHSM / SAP Product and REACH Compliance
    Für diejenigen, die SAP EHSM verwenden, integriert sich die opesus SCIP-Software nahtlos in das System und greift auf vorhandene REACHSVHC-Informationen zu. Sobald der REACH SVHC Konformitätsstatus eines Erzeugnisses als “meldepflichtig” freigegeben wird, wird automatisch eine Meldung in opesus SCIP-Software angelegt.
  2. SVHC-Information sind innerhalb ihres SAP System vorhanden

    Ist SAP EHSM nicht im Einsatz, so werden SVHC-Informationen in der Regel bereits in der SAP-Materialklassifizierung abgelegt. Diese spezifischen Merkmale können Details wie CAS-Nummern oder Konzentrationsbereiche enthalten. Unter Nutzung dieser Daten identifiziert die opesus Software-Lösung automatisch die betroffenen Erzeugnisse in Ihrem gesamten Produktportfolio.

  3. SVHC-Information sind nur außerhalb Ihres SAP-Systems verfügbar

    Erfolgt die Verwaltung von SVHC-Informationen noch außerhalb Ihres SAP-Systems? Kein Problem! Mit Hilfe der bereitgestellten Excel-Vorlagen können SVHC-Informationen problemlos in die opesus SCIP-Software hochgeladen werden. Ab diesem Punkt greift wieder die SAP-Integration und identifiziert betroffene Produkte anhand der Stücklisten und liest die obligatorischen Informationen aus dem Materialstamm aus.

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