Sanktionen für fehlende oder fehlerhafte Meldungen an die SCIP-Datenbank
Seit mehr als zwei Jahren besteht für Unternehmen die gesetzliche Verpflichtung, Produktinformationen an die SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt, sobald der Anteil an besonders besorgniserregenden Stoffen (Substances of Very High Concern, SVHC) in ihren Produkten den Grenzwert von 0,1 Gewichtsprozent überschreitet.