ECHAs Pilotprojekt deckt kritische Lücken bei der Meldung an Gifnotrufzentralen
Unternehmen, die gefährliche Gemische in der EU herstellen, importieren oder vertreiben, unterliegen der Pflicht zur Meldung an Giftnotrufzentralen (Poison Centre Notification, PCN). Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ein Pilotprojekt zur Marktüberwachung durchgeführt, bei dem Inspektoren in 18 EU- und EWR-Ländern 1.597 auf dem Markt befindliche gefährliche Gemische überprüft haben.
Dabei wurden kritische Mängel festgestellt wie:
- 19% der auf dem Markt befindlichen gefährlichen Gemische wurden nicht wie vorgeschrieben bei der zuständigen Behörde gemeldet.
- 15% der Produktetiketten enthielten keinen eindeutigen Rezepturidentifikator (Unique Formula Identifier - UFI).
- Bei 250 gemeldeten Gemischen fehlte der UFI.
- Inkonsistenzen zweischen den eingereichten PCN-Daten, Etiketten und Sicherheisdatenblättern (SDB).
CLP Art. 45, Anhang VIII (Meldung an Giftnotrufzentralen) ist seit mehreren Jahren in Kraft. Die Ergebnisse des Pilotprojekts zeigen, dass noch lange Raum für Verbesserungen bei der Compliance bestehen – und dass die Überwachung voraussichtlich verstärkt werden wird.
Warum eine einmalige Meldung nicht ausreicht
Obwohl für die Mehrheit der gefährlichen Gemische eine Poison Centre Notification vorlag, stellte das Pilotprojekt zahlreiche Inkonsistenzen fest. Inspektoren fanden Abweichungen zwischen PCN-Einreichungen, Produktetiketten und Sicherheitsdatenblättern. Am häufigsten stimmten die UFIs auf den Etiketten nicht mit denen der Meldung überein.
Dies zeigt ein weit verbreitetes Missverständnis: dass die Meldung eine einmalige Notifizierung ist. Das ist sie nicht.
Meldungen müssen aktuell gehalten werden, wenn es relevante Änderungen gibt, zum Beispiel:
- Änderungen des Produktidentifikators oder UFI: Änderungen des Handelsnamens, der Marke, der Produktidentifikatoren oder des UFI
- Einstufungsänderungen: Änderungen der Einstufung des Gemisches hinsichtlich Gesundheits- oder physikalischer Gefahren
- Neue toxikologische Informationen: Änderungen toxikologischer Informationen, die in Abschnitt 11 des SDB des Gemisches oder seiner Bestandteile erforderlich sind
- Zusammensetzungsänderungen: Änderungen der Zusammensetzung eines gemeldeten Gemisches gemäß der in Anhang VIII definierten Regeln
- Sonstige für den Notfall relevante Änderungen: z.B. Kontaktdaten, Produktkategorie, Verpackungsinformationen, Einstufung von Komponenten der Zusammensetzung, sofern relevant für die Notfallversorgung
PCN-Compliance ist daher ein kontinuierlicher Prozess. Die kontinuierliche Abstimmung von Meldungen, Etiketten und Sicherheitsdatenblättern erfordert eine systematische Überwachung, die manuelle Prozesse kaum aufrechterhalten können.
Wie opesus PCN SAP-Nutzern hilft, compliant zu bleiben
Für Unternehmen, die SAP Product Compliance einsetzen, schließt opesus mit der Lösung zur Poison Centre Notification die vom ECHA-Pilotprojekt aufgedeckten Lücken durch folgende Funktionen:
- Betroffenheitsanalyse: In den Vertriebsprozess integriert, identifiziert die Lösung meldepflichtige gefährliche Gemische im SAP-System und übermittelt diese automatisch an das ECHA-Submission-Portal.
- Change management: Relevant changes -- for example to product identifier, UFI, formulation, classification, or toxicological information -- are automatically identified, and updated PCN notifications are submitted, turning a manual process into a system-driven workflow.
- PCN-Arbeitsliste: Eine Übersicht aller eingereichten Meldungen, ausstehender Updates und offener Aufgaben.
- ECHA-Portalintegration: Die System-zu-System-Integration mit dem ECHA Submission Portal eliminiert manuelle Dateneingaben und die damit verbundenen Fehler.
Bonus: 5 Fragen zur Überprüfung Ihrer PCN-Compliance
Nutzen Sie die folgenden Fragen als kurze Selbsteinschätzung. Wenn Sie nicht alle fünf mit „Ja" und entsprechenden Nachweisen beantworten können, besteht in Ihrem Prozess wahrscheinlich eine Lücke.
- Umfang: Werden alle relevanten gefährlichen Gemische in Ihrem Portfolio auf PCN-Pflichten geprüft, und ist diese Prüfung dokumentiert?
- Meldungen: Sind für alle meldepflichtigen Gemische Notifizierungen vorhanden, und werden die resultierenden PCN-Nummern und Dossiers sicher gespeichert?
- Konsistenz: Stimmen UFI, Etiketteninhalt und Sicherheitsdatenblatt für jedes Produkt mit der Meldung überein?
- Änderungsmanagement: Werden bei Aktualisierungen von Produkten sowie Änderungen von Zusammensetzungen oder Lieferanten automatisch Prüfungen bzgl. PCN-Relevanz ausgelöst?
- Auditbereitschaft: Können Sie die Compliance mit einem klaren Prüfpfad aus Einreischungen, Aktualisierungen und Genehmigungen nachweisen?
Fazit
Das ECHA-Pilotprojekt hat gezeigt, dass 19 % der überprüften gefährlichen Gemische nicht ordnungsgemäß gemeldet waren und dass bei vielen der gemeldeten Gemische die Daten nicht mit Etiketten oder Sicherheitsdatenblättern übereinstimmten. Es ist davon auszugehen, dass die Überwachung durch die Vollzugsbehörden im Nachgang des Projekts zunehmen wird, da nationale Behörden nun besser aufgestellt sind, Verstöße zu identifizieren.
Die Schlussfolgerung ist eindeutig: PCN muss als kontinuierlicher Compliance-Prozess behandelt werden, nicht als einmalige Notifizierung. Unternehmen, die bereits in automatisiertes Monitoring und integrierte Workflows zur Übermittlung von Meldungen investiert haben, sind gut positioniert, um auch in Märkten mit strengerer Überwachung ohne Unterbrechung zu agieren. Unternehmen, die PCN noch über Tabellen und zahlreiche E-Mails verwalten, haben ein erheblich höheres Risiko für eine Disruption der Geschäftsaktivität.
Um zu sehen, wie opesus Poison Centre Notification in SAP funktioniert und wie es die vom ECHA-Pilotprojekt identifizierten Lücken schließt, nehmen Sie Kontakt mit unserem Team auf – wir zeigen Ihnen die Lösung in einem individuellen Walkthrough.
