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Meldungen für Giftnotrufzentrale

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Warum verkürzte Meldungen nicht immer hilfreich sind

Wenn Sie nur Gemische für den industriellen Gebrauch auf den Markt bringen, scheint es auf den ersten Eindruck naheliegend, nur noch verkürzte Meldungen (limited submission) bei der Giftnotrufzentrale einzureichen. Sie erfüllen Ihre Meldepflicht und müssen nur minimal Daten über Ihr Gemisch melden. Dennoch sollten Sie sich genau überlegen, ob die Einreichung verkürzter Meldungen tatsächlich den Mehrwert liefert, den Sie Sich erhoffen.

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Strategien UFI in der EU

Strategien für den Einsatz von UFIs

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist die eindeutige Kennung von Produkten, die nach gesundheitlichen oder physikalischen Gefahren klassifiziert sind. Ab dem 1. Januar 2020 muss dieser 16-stellige Code auf oder in der Nähe von Produktetiketten erscheinen.  

Der UFI wird von Giftnotrufzentralen im Falle eines Notrufs verwendet werden. Daher werden bei der Einreichung einer Meldung an das ECHA-Einreichungsportal nur die Giftnotrufzentralen wissen, welchem Gemisch der UFI entspricht. In unseren FAQ zur UFI finden Sie Fragen und Antworten zu UFIs, einschließlich der Frage, wie Sie einen UFI erstellen können.  

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PCN-Benachrichtigungen für verschiedene Länder

PCN-Meldungen für verschiedene Länder vorbereiten

Ein Ziel der CLP Art. 45 Anhang VIII Verordnung ist es, die Harmonisierung von Informationen in Gemischen zu erreichen, um in Notfällen schneller handeln zu können. Auch die EU unternimmt Schritte zur Vereinheitlichung von Informationen für Giftnotrufzentralen. Denn, wie sich Menschen innerhalb der EU frei bewegen, können auch Produkte frei bewegt werden. Dies ist selbstverständlich geworden – wer nahe an einer nationalen Grenze lebt, kauft in beiden Ländern ein und überquert die Grenze, ohne sich dessen groß bewusst zu sein.

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Regulatorische Updates durch CLP Art. Anhang VIII

Regulatorische Updates im Anhang VIII der CLP-Verordnung

Am 12. Februar fand ein ECHA Webinar zu Themen rund um die Erstellung von Meldungen an die Giftnotrufzentralen gemäß CLP Art. 45, Anhang VIII statt.  Das Webinar beschäftigte sich mit zwei großen Themen – zum einen den regulatorischen Änderungen und zum anderen den zugehörigen IT-Tools und Leitlinien. Nachdem sich unser vorheriger Blog-Beitrag ausschließlich mit der ersten Änderung von Anhang VIII der CLP-Richtlinie beschäftigte, stellt der folgende Post die regulatorischen Updates vor, die durch die zweite Änderung von Anhang VIII zu CLP zu erwarten sind.

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Regulatorische Updates: 1. Änderung im Anhang VIII der CLP-Verordnung

Wissenswertes rund um die Erstellung von Meldungen an die Giftnotrufzentralen gemäß CLP Art. 45, Anhang VIII gab es am 12. Februar in einem Webinar der ECHA zu erfahren. Das Webinar behandelte zwei Themen – zum einen die regulatorischen Änderungen und zum Anderen IT-Tools und Leitlinien. In diesem Blog-Beitrag werden wir uns ausschließlich auf die regulatorischen Änderungen gemäß der ersten Änderung von Anhang VIII der CLP-Richtlinie konzentrieren. Die Änderung wurde am 10. Januar 2020 veröffentlicht und ist seit dem 30. Januar 2020 in Kraft.

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