Die Schweizer UFI-Vorschriften und das Ende der Übergangsfrist
Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle chemischen Zubereitungen, Biozide, Düngemittel und E-Liquids, die aufgrund ihrer gesundheitlichen oder physikalischen Auswirkungen als gefährlich eingestuft sind und auf dem Schweizer Markt in Verkehr gebracht werden, mit einem eindeutigem Rezepturidentifikator (Unique Formula Identifier / UFI) gekennzeichnet sein. Außerdem müssen diese Produkte im Schweizer Produktregister Chemikalien (RPC) gemeldet werden.
