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Schweizer ChemO Meldungen

submit ufi for products placed on the swiss market

Die Schweizer UFI-Vorschriften und das Ende der Übergangsfrist

Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle chemischen Zubereitungen, Biozide, Düngemittel und E-Liquids, die aufgrund ihrer gesundheitlichen oder physikalischen Auswirkungen als gefährlich eingestuft sind und auf dem Schweizer Markt in Verkehr gebracht werden, mit einem eindeutigem Rezepturidentifikator (Unique Formula Identifier / UFI) gekennzeichnet sein. Außerdem müssen diese Produkte im Schweizer Produktregister Chemikalien (RPC) gemeldet werden. 

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