Produktmeldungen in der Schweiz - Swiss UFI und Anforderung
In der Schweiz regelt die ChemO (Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen) das Inverkehrbringen von Stoffen und Zubereitungen auf dem Markt. Die ChemO entspricht in weiten Teilen den europäischen REACH- und CLP-Verordnungen. Eine Ausnahme davon stellt die Registrierung von Stoffen dar.