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Die Schweizer UFI-Vorschriften und das Ende der Übergangsfrist

submit ufi for products placed on the swiss market

Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle chemischen Zubereitungen, Biozide, Düngemittel und E-Liquids, die aufgrund ihrer gesundheitlichen oder physikalischen Auswirkungen als gefährlich eingestuft sind und auf dem Schweizer Markt in Verkehr gebracht werden, mit einem eindeutigem Rezepturidentifikator (Unique Formula Identifier / UFI) gekennzeichnet sein. Außerdem müssen diese Produkte im Schweizer Produktregister Chemikalien (RPC) gemeldet werden. 

Das Ende der Übergangsfrist

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den UFI im Jahr 2022 für chemische Zubereitungen, Biozide und Düngemittel eingeführt, die aufgrund von gesundheitlichen- oder physikalischenAuswirkungen als gefährlich eingestuft sind. 

Bis Ende 2025 mussten betroffene Produkte zur privaten Nutzung sowie Produkte, die bereits einen UFI gemäß EU-CLP Artikel 45 haben, im Schweizer Produkteregister Chemikalien (RPC) gemeldet werden.

Seit dem 1.Januar 2026 gilt die Pflicht uneingeschränkt: Alle betroffen Produkte, sowohl für die private als auch die geschäftliche Nutzung, müssen mit einem UFI gekennzeichnet und im RPC gemeldet werden, sofern sie aufgrund gesundheitlicher oder physikalischer Auswirkungen als gefährlich eingestuft sind.

EU UFI vs Schweizer UFI

Ähnlich wie die EU-Vorgabe gemäß CLP-Artikel 45 verlangt auch die Schweiz einen eindeutigen UFI-Code für alle gefährlichen Produkte. Dieser ermöglicht es Giftnotrufzentren, im Notfall schnell auf die exakte Zusammensetzung eines Gemischs zuzugreifen.

UFI-Codes, die für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erstellt wurden, werden von den Schweizer Behörden anerkannt. Dennoch ist eine separate Meldung im Schweizer Produkteregister Chemikalien (RPC) erforderlich, auch wenn bereits eine EU-Giftnotrufmeldung vorliegt.

Für Produkte, die ausschließlich in der Schweiz vertrieben werden, kann ein Schweizer UFI im Produkteregister Chemikalien generiert werden.

Best Practices für eine nahtlose Integration von UFI-Compliance-Prozessen in SAP

Auch wenn UFIs aus dem Europäischen Wirtschaftsraum in der Schweiz anerkannt werden, müssen Unternehmen ihre Produkte separat bei den Schweizer Behörden melden.

Die Verwaltungder UFI-Code-Generierung, die Sicherstellung einer hoher Datenqualität sowie fristgerechte Meldungen an mehrere Behörden können ohne integrierte IT-Unterstützung schnell komplex werden. Die Digitalisierung von Compliance-Workflows ist daher erfolgsentscheidend.

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