Was die SCIP Dissemination Platform über Artikel preisgibt
Als eines der erklärten Ziele zur erfolgreichen Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie, übermitteln Unternehmen Informationen zu Erzeugnissen, welche besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) enthalten, an die SCIP-Datenbank der ECHA. Durch die Sammlung von Daten in der SCIP-Datenbank können die Behörden die Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen überwachen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergreifen. Darüber hinaus werden die in die SCIP-Datenbank eingegebenen Informationen über das SCIP Portal für Endverbraucher (SCIP Dissemination Portal) öffentlich einsehbar sein.
Warum das alles? Zum Einen wurde die Abfallrahmenrichtlinie (WFD) als einer der Schritte auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft ins Leben gerufen. Die oben genannten Schritte sind also als Teil des europäischen Green Deals zu verstehen, bei dem die Europäische Kommission den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft verabschiedet hat. Ihre Vision ist, von einem linearen Modell der Produktion und des Konsums zu einem zirkulären Modell zu wechseln, wie es in der Abbildung unten dargestellt ist. Um den Informationskreislauf zu schließen, werden die an die SCIP-Datenbank übermittelten Daten über eine Plattform zugänglich sein.
📑 Mit der SCIP-Datenbank sollen folgende Ziele verfolgt werden:
-
- Das Aufkommen von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten, zu verringern
- Um Abfallentsorgungsunternehmen bei der Verbesserung ihrer Abfallentsorgungspraktiken anhand der verfügbaren Informationen zu helfen
- Um den Behörden eine bessere Überwachung des Gebrauchs von gefährlichen Stoffen zu ermöglichen
- Um Verbrauchern zu helfen, besser fundierte Kaufentscheidungen zu treffen
- Das Ersetzen gefährlicher Stoffe mit sichereren Alternativen soll gefördert werden
Durch dieses SCIP Dissemination Portal der ECHA werden – voraussichtlich dann ab Ende des Sommers 2021 - die an die Datenbank übermittelten Informationen auch öffentlich zugänglich sein. Aktuell befindet sich das SCIP Dissemination Portal noch im Aufbau.
Doch es ist bereits viel Vorarbeit passiert: Um die Deadline am 5. Januar 2021 zur Einhaltung der Anforderungen nicht zu verpassen, haben die Unternehmen bereits zahlreiche Meldungen gemacht. Seit Anfang Dezember 2020 stieg die Anzahl der Meldungen von 50.000 auf 2 Millionen Meldungen bis Mitte Dezember. Einen Monat später, im Januar 2021, waren bereits 5 Millionen Meldungen in die SCIP-Datenbank eingegeben. Zahlen, von denen auch die ECHA überrascht war!
Die ECHA informierte in ihren Newslettern darüber, wie Unternehmen ihre Meldungen verbessern können. Und sie rief das Ziel der SCIP-Datenbank in Erinnerung, Informationen in verständlicher Form für Abfallbetreiber und Verbraucher über SVHC in Erzeugnissen zur Verfügung zu stellen. Bei einem Meeting der ECHA SCIP IT User Group am 27. Mai 2021 gab die ECHA dann einen ersten Einblick auf das Dissemination Portal.
Wer hat Zugriff auf das SCIP Dissemination Portal?
Tatsächlich hat uneingeschränkt jeder, der sich dafür interessiert, Zugang zu diesen Informationen. Die ECHA definiert in diesem Zusammenhang drei Personengruppen auf die das zutreffen könnte:
- Abfallverwerter/-entsorger, da sie die Informationen als Hilfe beim Sortieren und Recyceln von Produkten nutzen können
- Verbraucher, damit sie fundierte Entscheidungen darüber treffen können, wie Erzeugnisse am besten verwendet und entsorgt werden
- Behörden, um die Verwendung von SVHCs besser überwachen und politische Entscheidungen unterstützen zu können
Welche eingereichten Informationen werden über das SCIP Dissemination Portal öffentlich zugänglich sein?
Nach Angaben der ECHA werden Daten so veröffentlicht, wie sie auch eingereicht wurden. Die einzige Ausnahme sind die Information zum Pflichtenträger (Duty Holder) selbst, welche nicht einsehbar ist.
Das folgende Bild veranschaulicht die Detailanzeige einer SCIP-Meldung. Die interessierte Partei erhält direkt zu Beginn eine Übersicht aller enthaltenden besorgniserregenden Stoffe in einem meldepflichtigen Produkt.
Bis auf diese Daten zur einreichenden Rechtsperson selbst ist also alles öffentlich, was in der Meldung enthalten ist und an die SCIP Datenbank eingereicht wurde. Sichtbar sind demnach im folgenden Auszug aus der Detailanzeige eines übermittelten Produktes:
-
- Name des Erzeugnisses
- Kategorie des Erzeugnisses
- SVHC-Details im Erzeugnis
- Auskunft darüber, ob das Erzeugnis in der EU produziert wurde
- Anleitung zur sicheren Verwendung für alle Ebenen der Produktstruktur
- Struktur von komplexen Gegenständen, wie sie in der Meldung enthalten ist
Wie kann in der Datenbank nach Meldungen gesucht werden?
Beim Aufrufen der SCIP-Datenbank werden alle Produktmeldungen ungefilteret angezeigt. Um die Suchergebnisse einzuschränken, bietet die Datenbank eine Suchhilfe mit unterschiedlichen Kriterien an. Zu den Suchkriterien zählen: Der Artikelidentifikator, die Artikelkategorie, die Material- und Gemischkategorie, die besorgniserregenden Stoffe sowie der Meldegrund des jeweiligen Produktes. Innerhalb eines Suchkriteriums kann nach unterschiedlichen Identifikatoren oder Namen gesucht werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer spezifischen Sucheinschränkung durch eine Kombination von mehreren Suchkriterien.
Sie sind an Produkten interessiert, die sowohl einen spezifischen SVHC Stoff sowie einer ganz bestimmten Artikelkategorie zugeordnet sind?
Kein Problem! Wählen Sie hierzu unter "Artikelkategorie" die jeweilige Artikelkategroie, beispielweise die 8539229000, und unter "besorgniserregende Stoffe" den jeweiligen SVHC Namen, beispielweise Lead (=Blei) aus. Die Suchresultate sind nun gefiltert und die gesuchten Schlagwörter gelb hinterlegt.
Sie interessieren sich für Produkte, deren SVHC Stoff im Laufe der Zeit substituiert worden ist? Auch das ist kein Problem! Denn es besteht ebenfalls die Möglichkeit nach Produkten zu suchen, die zum Zeitpunkt der Erstmeldung einen besorgniserregenden Stoff enthalten hatten, dieser jedoch zu einem späterem Zeitpunkt nicht weiter inkludiert ist. Dazu ist im Suchkiterium "besorgniserregende Stoffe" der jeweilige Stoff anzugeben sowie das Kätschen "No longer present" zu markieren.
Können übermittelte SCIP-Meldungen gelöscht werden?
Nein. Sobald eine Meldung übermittelt wurde, können Sie sie nicht mehr löschen. Sie können jedoch Ihre Meldungen aktualisieren und erneut an die SCIP-Datenbank übermitteln. Das Datum der letzten Änderungen der Meldung wird in der SCIP-Datenbank stets aktualisiert.
Wie kann ich meine vertraulichen Geschäftsinformationen schützen?
Das hängt davon ab, wie Sie "vertrauliche Geschäftsinformationen" an sich definieren. Für die ECHA sind diese auf die Offenlegung von Verbindungen zwischen Akteuren in der Lieferkette und Informationsquellen eingeschränkt. Die ECHA wird also keine Informationen über die einreichende juristische Person der Meldung herausgeben. Alles andere, wie z. B. die vollständige Produktstruktur und die Namen der darin enthaltenen Komponenten, wird öffentlich zugänglich sein.
Unternehmen müssen einen Weg zu finden, um die Offenlegung ihrer vertraulichen Geschäftsinformationen auf das notwendige gesetzliche Minimum zu beschränken und sollten über zusätzliche Maßnahmen oder Änderungen nachdenken, um vertrauliche Informationen zu schützen.
Unsere Lösung opesus EHS Product Notification läuft auf SAP und ermöglicht Unternehmen ihre Daten im Blick zu behalten und zu kontrollieren, was veröffentlicht wird. Gleichzeitig stellt opesus EPN sicher, dass die Anforderungen der SCIP-Datenbank eingehalten werden. Für ein persönliches Gespräch mit einem unserer erfahrenen Berater können Sie auch gerne unser Kontaktformular ausfüllen.