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WFD, SCIP Datenbank und Nationales Recht der Mitgliedstaaten

Regulations

Seit 5. Januar 2021 müssen meldepflichtige Unternehmen Meldungen bei der offiziellen SCIP Datenbank der ECHA einreichen. Die Behörde hatte den Unternehmen bereits ab Februar 2020 mit einen Prototyp der Datenbank ermöglicht, Meldungen einzureichen, um die Abläufe zu testen und die neuen Anforderungen in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren. Ab Oktober 2020 war es dann möglich, Meldungen an die offizielle SCIP Datenbank der ECHA zu machen. Dazu stellt sich auch die Frage, ob die EU-Richtlinie bereits von allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt worden ist?

Übernahme von Richtlinienzielen in nationales Recht

Die Abfallrahmenrichtlinie (Waste Framework Directive, WFD) der EU trat 2018 in Kraft, als Teil des Plans hin zur Kreislaufwirtschaft. Da es eine Richtlinie ist, müssen deren Ziele von allen Mitgliedsländer entsprechende Maßnahmen in nationales Recht umgesetzt werden. Im Allgemeinen muss die Umsetzung einer Richtlinie in nationales Recht innerhalb von 2 Jahren erfolgen.

Tim Becker, Senior Legal Advisor bei REACHLaw, zitierte bei einem gemeinsamen Webinar zwischen REACHLaw und opesus folgendermaßen aus der WFD:

„Die Mitgliedstaaten sollen Maßnahmen zur Vermeidung von Abfallerzeugung ergreifen … (und) sicher stellen, dass jeder Lieferant eines Erzeugnisses im Sinne von Artikel 3 Absatz 33 der REACH-Verordnung die Informationen gemäß Artikel 33 Absatz 1 der genannten Verordnung ab dem 5. Januar 2021 der Europäischen Chemikalienagentur zur Verfügung stellt“.

Das bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten die Anforderungen für SCIP-Meldungen in nationales Recht umsetzen müssen, um die rechtliche Verpflichtung für die Industrie zu schaffen.

Status Quo

WFD Directive

Derzeit haben nur wenige Mitgliedsstaaten die Richtlinien in ihr nationales Recht übernommen. Während viele Länder noch an der Umsetzung arbeiten, muss man sich wohl auf variierende nationale Bestimmungen einstellen. Im Gegensatz zu REACH, bei dem es sich um eine Verordnung handelt, stellt die WFD „nur“ eine Richtline dar, die den nationalen Behörden die Wahl der Form und Methode zum Erreichen der gesetzten Ziele überlässt.

In Deutschland wird beispielsweise das Abfallrecht vom Chemikalienrecht getrennt behandelt. Das deutsche Chemikalienrecht wurde in der Form angepasst, dass es die Anforderung enthält, REACH Art. 33 Informationen an die ECHA zu übermitteln.

„§ 16f – Informationspflicht der Lieferanten
 
(1) Wer als Lieferant im Sinne des Artikels 3 Nr. 33 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Erzeugnisse im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Verkehr bringt, hat ab dem 5. Januar 2021 die Informationen gemäß Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 der Europäischen Chemikalienagentur nach Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2008/98/EG zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Erzeugnisse mit militärischer Zweckbestimmung.
 
(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates näher zu bestimmen, auf welche Art und Weise und mit welchen Maßgaben die Verpflichtung nach Absatz 1 unter Berücksichtigung der auf Unionsebene entwickelten Vorgaben für die Datenbank zu erfüllen ist.“
 

Eine Übersicht der Länder zur Umsetzung der WFD in nationales Recht finden Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/NIM/?uri=celex:32018L0851

Wenn Sie mehr über die nationalen Unterschiede erfahren möchten und wie sich diese auf Ihr Unternehmen auswirken können, können Sie sich an die Rechtsabteilung unseres Partners REACHLaw wenden.

Haben Sie SAP im Einsatz und suche Sie speziell für die Bearbeitung von Meldungen an die SCIP Datenbank eine Lösung für ihr Unternehmen? Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder senden Sie uns eine E-Mail an contact@opesus.com