Zum Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen in SCIP

schutz vertraulicher Geschäftsinformationen in SCIP

Die SCIP-Datenbank wurde im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie entwickelt, um die Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Sie vervollständigt den Produktlebenszyklus durch zusätzliche Informationen über besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen. Zu den heiß diskutierten Themen in diesem Zusammenhang gehört auch der Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen (CBI) und die Verbreitung von Informationen im Allgemeinen.

Wer erhält Zugang zu den eingereichten Daten?

Ab dem 5. Januar 2021 sind die Lieferanten von Erzeugnissen verpflichtet, an die SCIP-Datenbank zu melden. Die SCIP-Datenbank ist für die folgenden Personengruppen zugänglich:

  • Abfallunternehmen
    Die Informationen in der SCIP-Datenbank sollen die konforme Wiederverwendung unterstützen und die Anzahl der recycelten Materialien erhöhen.
  • Verbraucher
    Ein weiteres Ziel der SCIP-Datenbank ist es, Verbraucher in die Lage zu versetzen, eine informierte Kaufentscheidung zu treffen und sie bei der sicheren Entsorgung von Artikeln zu unterstützen.
  • Behörden
    Behörden können auf die Daten in der SCIP-Datenbank zugreifen, um regulatorischen Maßnahmen zu treffen, z. B. zur Überwachung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC). Außerdem könnten sie die verfügbaren Informationen zur Unterstützung abfallpolitischer Entscheidungen nutzen.

Unternehmen, die verpflichtet sind, detaillierte Informationen an die SCIP-Datenbank einzureichen, sind natürlich über den Umgang mit sensiblen Daten besorgt. Es stellt sich die Frage, wie die ECHA vertrauliche Geschäftsinformationen schützen wird.

Was unternimmt die ECHA zum Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen (CBI)?

Das zentrale Element beim Schutz von CBI besteht darin, die Offenlegung von Verbindungen zwischen den Akteuren in der Lieferkette und Informationen über Lieferquellen zu vermeiden. Die Informationen, die an die SCIP-Datenbank übermittelt werden müssen, können im Allgemeinen in vier Informationskategorien unterteilt werden: Identifizierung des Erzeugnisses, Betroffenheitselemente, Informationen zur sicheren Verwendung und andere Verwaltungsinformationen. In einer Präsentation der ECHA zum CBI wird erläutert, dass alle diese Informationskategorien in der SCIP-Datenbank verfügbar sein werden. Es werden folgende Ausnahmen gemacht:

  1. Die Verbindung zwischen der Meldung und ihrem Einreicher, d.h. der juristischen Person.
  2. Bei der Einreichung von Daten zu komplexen Objekten werden nur die Identifikatoren und Namen für den Artikel der obersten Ebene offengelegt. Für die Komponenten des komplexen Objekts werden nur der Name und die Artikelkategorie offengelegt.

20200512 SCIP and CBI

Weitere Informationen finden Sie in der Präsentation der ECHA zu SCIP und CBI: https://echa.europa.eu/documents/10162/28213971/scip_cbi_en.pdf/f3fa94cc-e2b2-b3d4-f904-2243340e2ef8

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