KKDIK: Offizielle Fristverlängerung

Fristverlängerung KKDiK

Die KKDIK-Verordnung (Verordnung NR. 30105 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschänkung von Chemikalien in der Türkei) trat am 23. Dezember 2017 in Kraft. Die zuständige Behörde in Türkiye ist das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel (MoEUCC).

Die KKDIK-Verordnung sieht eine Übergangsregelung für die Registrierung vor, nach der alle Stoffe, die in einer Menge von 1 t/a oder mehr in der Türkei hergestellt oder eingeführt werden, bis zum 31. Dezember 2023 registriert werden müssen.

*Dieser Artikel ist aus der Originalversion übersetzt 

Offizielle Verlängerung der Meldefristen

Im Oktober 2023 wurden während einer Bewertungssitzung, die von der Abteilung für Chemikalien der Generaldirektion für Umweltmanagement im Rahmen des MoECC organisiert wurde, die ersten Planungen für das KKDIK erörtert.

Am 23. Dezember wurden schließlich die Verlängerungen der Fristen für die Türkei KKDIK durch die Veröffentlichung des geänderten KKDIK-Rechtstextes im Amtsblatt offiziell bekannt gegeben. Die Änderung verschiebt die Registrierungsfristen für Stoffe, die in der Türkei hergestellt oder in die Türkei eingeführt werden, wie folgt:

KKDIK extended deadlines timeline

Bis Ende des Jahres 2026:

  • Stoffe, die in einer jährlichen Menge von 1000 Tonnen oder mehr hergestellt oder importiert werden.
  • Stoffe, die in einer jährlichen Menge von 100 Tonnen oder mehr hergestellt oder importiert werden und gemäß der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen als Aquatische Akut 1 und Aquatische Chronisch 1 (H400, H410) eingestuft sind.
  • Stoffe, die in einer jährlichen Menge von 1 Tonne oder mehr hergestellt und importiert werden und gemäß der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen als krebserzeugend, mutagen und reproduktionstoxisch der Kategorie 1A und 1B eingestuft sind.

Bis Ende des Jahres 2028:

  • Stoffe, die in einer jährlichen Menge von 100 Tonnen oder mehr hergestellt oder importiert werden.

Bis Ende des Jahres 2030:

  • Stoffe, die in einer jährlichen Menge von 1 Tonne oder mehr hergestellt oder importiert werden.

Wie geht es weiter?

Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg! Nutzen Sie die zusätzliche Zeit, um Ihre bestehenden Compliance-Prozesse zu überdenken und für die Zukunft zu planen. KKDIK ist nur eine von vielen REACH-ähnlichen Vorschriften, die in naher Zukunft in Kraft treten werden. Weitere Vorschriften, wie beispielsweise die Korea REACH, sind bereits in Planung.

Informieren Sie sich auch hier zum Thema: guide on how you can approach the KKDIK compliance requirement!