Warum verkürzte Meldungen nicht immer hilfreich sind

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Wenn Sie nur Gemische für den industriellen Gebrauch auf den Markt bringen, scheint es auf den ersten Eindruck naheliegend, nur noch verkürzte Meldungen (limited submission) bei der Giftnotrufzentrale einzureichen. Sie erfüllen Ihre Meldepflicht und müssen nur minimal Daten über Ihr Gemisch melden. Dennoch sollten Sie sich genau überlegen, ob die Einreichung verkürzter Meldungen tatsächlich den Mehrwert liefert, den Sie Sich erhoffen.

Gemessen an Zeit und Aufwand können limited submissions durchaus teurer werden als Standardmeldungen. Und zwar vor allem dann, wenn Sie keine Hotline haben, durch die die Anforderungen der Verordnung erfüllt werden können. Außerdem müssen Sie der Hotline detaillierte Informationen bereitstellen.

Zusätzliche Anforderungen für verkürzte Meldungen bei PCN

Die Leitlinien der ECHA enthalten folgende Ausführungen zu verkürzten Meldungen:

  • Zusätzliche, detaillierte Informationen müssen auf Anfrage oder im Falle eines Notfallereignisses schnell verfügbar sein
  • Die detaillierten Informationen müssen in den Sprachen bereitgestellt werden, die in dem jeweiligen Mitgliedstaat, in dem das Gemisch in Verkehr gebracht wird, akzeptiert sind
  • Wenn das Gemisch in gewerblichen Produkten oder in Produkten für Verbraucher eingesetzt wird, müssen noch vor dem Inverkehrbringen mit der neuen Verwendungsart alle für eine Standardmeldung erforderlichen Informationen eingereicht werden

PCN Verkürzte Meldung und Hotline

Auf den Punkt gebracht:  Wenn Sie ausschließlich verkürzte Meldungen machen möchten, bräuchten Sie eine Hotline, die rund um die Uhr erreichbar ist.

Diese Hotline müsste:

  • Zugang zu allen Daten haben, die für eine vollständige Meldung erforderlich sind, wie beispielsweise:
    • Nicht nur gefährliche Inhaltsstoffe, sondern die vollständige Zusammensetzung
    • Toxikologische Daten des Gemischs
    • Toxikologische Daten aller Komponenten
  • in den Sprachen bereitgestellt werden, die in dem jeweiligen Mitgliedstaat, in dem das Gemisch in Verkehr gebracht wird, akzeptiert sind

Verkürzte Meldung oder Standardmeldung?

Wenn Sie sicher sind, dass Ihre Gemische nur für industrielle Zwecke verwendet werden, und bereits eine Hotline eingerichtet haben, die Zugang zu allen erforderlichen Daten hat und in allen von den Mitgliedstaaten akzeptierten Sprachen verfügbar ist, dann wäre eine verkürzte Meldung eine denkbare Option.

Wenn jedoch die Möglichkeit besteht, dass Ihre Gemische in Verbraucher- oder gewerblichen Produkten verwendet werden und Ihre bestehende Hotline die skizzierten Kriterien nicht erfüllt, dann empfehlen wir dringend, nur vollständige Standard-PCN-Meldungen einzureichen.

Der Einsatz einer Softwarelösung, die sich in Ihren bestehenden Geschäftsprozess und Ihre IT-Landschaft einfügt, wäre eine enorme Hilfe, um Zeit und Aufwand für die Erstellung von Meldungen an die Giftnotrufzentrale zu reduzieren. Unsere Lösung opesus EHS Product Notification kann nahtlos in Ihr bestehendes SAP-System integriert werden. Neugierig geworden? Kontaktieren Sie uns!