Brexit und die SCIP-Datenbank - Fragen und Antworten

Brexit und SCIP Datenbank

Am 31. Januar 2020 hat Großbritannien die EU verlassen. Die 11-monatige Übergangsfrist endete am 31. Dezember 2020. Was bedeutet das im Hinblick auf Meldungen an die SCIP-Datenbank für Unternehmen, die ihre Waren zwischen der EU und Großbritannien bewegen? Wir haben Antworten auf die wichtigsten Fragen gesucht.

  • Müssen Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich Meldungen an die SCIP-Datenbank einreichen?

    Die Verpflichtung zur Meldung an die SCIP-Datenbank ergibt sich aus der Abfallrahmenrichtlinie (WRRL). Da die Abfallrahmenrichtlinie nur für die EU gilt, sind Unternehmen im vereinigten Königreich nicht daran gebunden, die Verpflichtungen der Abfallrahmenrichtlinie zu erfüllen.

  • Sind Unternehmen in Nordirland verpflichtet, an die SCIP-Datenbank einzureichen?

    Nein. Die Abfallrahmenrichtlinie ist nicht in Anhang II des Protokolls über Irland/Nordirland enthalten.

  • Mein Unternehmen ist in Großbritannien ansässig, liefert aber Artikelteile an Unternehmen in der EU. Welche Verpflichtungen hat mein Unternehmen?

    Die Verpflichtung zur Meldung an die SCIP-Datenbank liegt bei den EU-Importeuren. Unternehmen außerhalb der EU sind nicht berechtigt, Meldungen an SCIP einzureichen. In dem Fall, dass Ihr Unternehmen in Großbritannien ansässig ist, Ihre Partner oder Kunden jedoch in der EU, müssen letztere die nötigen Informationen von Ihnen anfordern, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Wir sind uns sicher, dass Ihre in der EU ansässigen Kunden dankbar sind, wenn Sie sie durch die Bereitstellung der erforderlichen Informationen unterstützen.

  • Was ist ein "foreign user"?

    Dabei handelt es sich um einen externen Nutzer, der durch die verantwortliche juristische Person eines anderen Unternehmens beauftragt wurde, in dessen Namen zu handeln. Das bedeutet, dass das Unternehmen dem externen Nutzer Zugang zu seinem ECHA-Konto gewährt. Ein EU-Importeur kann mit seinen Nicht-EU-Lieferanten vertragliche Vereinbarungen treffen, damit diese in seinem Namen als ausländische Nutzer handeln können.