Best Practice: Meldung des pH-Werts an die Giftnotrufzentralen

pH Wert für Meldungen an Giftnotrufzentralen

Es ist keine große Überraschung mehr, dass die Datenanforderungen zur Einreichung von Dossiers im PCN-Format (poison centre notification/Meldung an die Giftnotrufzentrale) sehr umfangreich sein können.

Neben neuen Datenpunkten wie UFI und EU-Produktkategorie erfordert das PCN-Format die vollständige Zusammensetzung des Produkts und andere Daten wie pH-Wert und Gefahrenklassifizierung. Gerade die Eingabe des pH-Werts wirft immer wieder Fragen auf, weshalb wir uns in diesem Artikel gerne mit den best practices zur Meldung des pH-Werts auseinandersetzen wollen.

Diesem scheinbar simplen Informationsfeld liegen beachtliche 8 Validierungsregeln zu Grunde, welche die Daten in diesem Feld überprüfen. Während einige dieser Validierungsregeln eine Fehlermeldung erzeugen, führen andere nur zu Warnungen. Daher lohnt sich genaueren Blick auf diese Validierungsregeln für den pH-Wert.

Validierungsregeln, die zu einer Fehlermeldung führen

Es gibt 5 Validierungsregeln, die zu einem Fehler und damit zur erfolglosen Einreichung eines PCN-Dossiers führen.

  1. BR512: Es ist genau ein Wert für „pH“ vorgesehen
  2. BR545: Entweder muss „pH nicht relevant“ gewählt werden, oder es muss ein pH-Wert gemeldet werden (als Einzelwert oder als Bereich)
  3. BR524: Der angegebene pH-Wert muss zwischen -3 und 15 liegen
  4. BR615: Erlaubte pH-Kennzeichner: wird ein pH-Wert angegeben, darf dieser Wert keinen Kennzeichner haben. Wird ein Bereich angegeben, darf dieser nicht „c.a.“ haben.
  5. BR585: Bei Angabe des pH-Werts muss die „Lösungskonzentration“ angegeben werden.

Diese 5 Validierungsregeln sind strenge Richtlinien, wie der pH-Wert angegeben werden muss. Was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Wenn die Prüfung des pH-Werts und die Eingabe dieser Daten bisher noch nicht Teil Ihres Geschäftsprozesses sind, ist es an der Zeit, diese Prozesse mit einzubeziehen. Unserer Erfahrung nach sind diese Informationen oft verfügbar, werden aber einfach nicht in das SAP EH&S-System eingegeben. Wenn der pH-Wert zwar eingegeben, aber zu vage definiert ist (etwa mit Kennzeichnern wie „circa“-Angaben), müssen diese Daten geklärt werden.

Validierungsregeln, die zu Warnungen führen

Es gibt 3 Validierungsregeln, die zu Warnungen führen werden. Die Warnungen sollen darauf hinweisen, dass Sie zwar mit dem Einreichen der Daten fortfahren können, diese jedoch nicht den Qualitätserwartungen entsprechen. Es handelt sich um folgende Validierungsprüfungen zur Qualitätssicherung:

  1. QLT504: Der pH-Wert muss als ganze Zahl oder mit einer Dezimalstelle angegeben werden.
  2. QLT501: Der maximale Bereich für den pH-Wert beträgt 1 Einheit (wenn pH = <3 oder = >10).
  3. QLT510: Der maximale Bereich für den pH-Wert beträgt 3 Einheiten (wenn pH 3 < pH <10).

Wie man pH-Informationen korrekt eingibt

Meldungen an die Giftnotrufzentralen verfolgen den Zweck, bei Unfällen, welche gesundheitliche Notfallmaßnahmen erfordern, schnell und präzise handeln zu können. Ein harmonisiertes Format stellt dazu die Grundlage dar. Ob eine Lösung sauer oder alkalisch ist, ist eine entscheidende Information für die Durchführung einer angemessenen Erste-Hilfe-Beratung. Aus diesem Grund

  1. Geben Sie einen pH-Wert an.
  2. Geben Sie einen möglichst genauen pH-Wert an, zumal die zulässigen Bereiche eng begrenzt sind.
  3. Geben Sie die Konzentration der Lösung in % an.
  4. Wenn ein pH-Wert nicht relevant ist, kann damit gerechnet werden, dass die ECHA eine Liste mit gültigen Begründungen zur Verfügung stellt. Zum Beispiel in folgenden Fällen:
    • Gemisch ist ein Gas
    • Die Mischung ist unpolar/aprotisch
    • Der pH-Wert ist extrem hoch (> 15)
    • Der pH-Wert ist extrem niedrig (< -3)
    • Gemisch reagiert mit Wasser
    • Gemisch ist nicht stabil

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