Warum verkürzte Meldungen nicht immer hilfreich sind
Wenn Sie nur Gemische für den industriellen Gebrauch auf den Markt bringen, scheint es auf den ersten Eindruck naheliegend, nur noch verkürzte Meldungen (limited submission) bei der Giftnotrufzentrale einzureichen. Sie erfüllen Ihre Meldepflicht und müssen nur minimal Daten über Ihr Gemisch melden. Dennoch sollten Sie sich genau überlegen, ob die Einreichung verkürzter Meldungen tatsächlich den Mehrwert liefert, den Sie Sich erhoffen.