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Regulatorische Updates durch CLP Art. Anhang VIII

Regulatorische Updates im Anhang VIII der CLP-Verordnung

Am 12. Februar fand ein ECHA Webinar zu Themen rund um die Erstellung von Meldungen an die Giftnotrufzentralen gemäß CLP Art. 45, Anhang VIII statt.  Das Webinar beschäftigte sich mit zwei großen Themen – zum einen den regulatorischen Änderungen und zum anderen den zugehörigen IT-Tools und Leitlinien. Nachdem sich unser vorheriger Blog-Beitrag ausschließlich mit der ersten Änderung von Anhang VIII der CLP-Richtlinie beschäftigte, stellt der folgende Post die regulatorischen Updates vor, die durch die zweite Änderung von Anhang VIII zu CLP zu erwarten sind.

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Regulatorische Updates: 1. Änderung im Anhang VIII der CLP-Verordnung

Wissenswertes rund um die Erstellung von Meldungen an die Giftnotrufzentralen gemäß CLP Art. 45, Anhang VIII gab es am 12. Februar in einem Webinar der ECHA zu erfahren. Das Webinar behandelte zwei Themen – zum einen die regulatorischen Änderungen und zum Anderen IT-Tools und Leitlinien. In diesem Blog-Beitrag werden wir uns ausschließlich auf die regulatorischen Änderungen gemäß der ersten Änderung von Anhang VIII der CLP-Richtlinie konzentrieren. Die Änderung wurde am 10. Januar 2020 veröffentlicht und ist seit dem 30. Januar 2020 in Kraft.

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Neue Software für Meldungen an die SCIP-Datenbank

Im Rahmen der Waste Framework Directive (WFD) hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine SCIP-Datenbank zur Verfügung gestellt, in welcher Informationen über Erzeugnisse mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC, laut REACH-Kandidatenliste) erfasst werden müssen. Die Meldepflicht relevanter Informationen kann für Unternehmen jedoch zu einer Herausforderung werden. Wir freuen uns daher sehr, unsere opesus EHS Product Notification Software vorstellen zu können, die Sie bei der Meldung ihrer Produkte an die SCIP-Datenbank umfassend unterstützen kann.

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Nordic product registers

Zukunft der nordischen Produktregister im Kontext von CLP Art. 45

Die nordischen Produktregister zählen zu den weltweit umfangreichsten Registern für Chemikalien – sowohl im Hinblick auf die zu übermittelnden Informationen als auch bezüglich der Anzahl registrierter Produkte und Stoffe. Mehr als 2.000 Unternehmen sind jährlich zu Meldungen an die nationalen Behörden verpflichtet. Neuere Gesetzgebungen (z.B. CLP Annex VIII) und der zunehmende Einsatz von IT im Rahmen von Produktmeldungen werfen jedoch die Frage auf, wie sich die nordischen Produktregister in den nächsten Jahren weiterentwickeln werden.

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